Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden. Lisa Géneaux ist bemüht, die AGB fair für Auftraggeber und Auftragnehmer zu gestalten.

1. Präambel:

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) und Lisa Géneaux (Auftragnehmer), ist die Gestaltung eines musikalischen Rahmenprogramms und/oder die Durchführung einer freien Trauung. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

2. Leistungsumfang von Lisa Géneaux:

2/a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der vereinbarten Textarbeiten an den Auftraggeber immer per Mail innerhalb der mit ihm vereinbarten Zeitspanne und ab Erhalt der benötigten Informationen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Die Leistungen werden am schriftlich vereinbarten Termin durchgeführt.

2/b) Alle Angebote von Lisa Géneaux sind freibleibend und unverbindlich.

2/c) Lisa Géneaux erbringt ausschließlich die zwischen ihr und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Leistungen. Erweiterungen oder Einschränkungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen zusätzlichen Auftragsbestätigung per Mail. Wenn nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber bei Buchung als Traurednerin einen Ablaufplan der Zeremonie, welcher per Mail an den Auftraggeber versandt wird. Der Auftragnehmer genehmigt dem Auftraggeber, dass dieses Skript verändert, kopiert und in Alben etc. des Auftraggebers verwendet werden darf.

2/d) Der Auftraggeber genehmigt dem Auftragnehmer die Verwendung des Skripts als Anschauungsmaterial und zu Werbezwecken, unter Einhaltung des Schutzes der persönlichen Daten des Auftraggebers. Diese werden dabei nicht an Dritte weitergegeben.

2/e) Lisa Géneaux setzt die vorab fixierten Wünsche des Auftraggebers bestmöglich um. Für die Durchführung des der Leistung gilt aber die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung oder Bestandteile der Rede oder der Songs können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein. Abweichungen vom schriftlichen Redemanuskript sind möglich. Für Beiträge anderer Personen an der Zeremonie übernimmt Lisa Géneaux keinerlei Verantwortung und Haftung.

3.) Vorgespräche zur freien Trauung:

Das Vorgespräch bzw. die Vorgespräche finden, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumen des Auftragnehmers statt. Gesprächstermine finden im Vorfeld (vor Ausarbeitung des Skripts) statt. Hierfür sind ein, bis zwei Termine vorgesehen.

4.) Mängelgewährleistung und Haftung:

4/a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, sind ebenfalls ausgeschlossen.

4/b) Des Weiteren trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Fehler, die er nicht zu vertreten hat, werden unverzüglich korrigiert.

4/c) Verspätung wegen höherer Gewalt: Für eine nicht schuldhafte Verspätung des Auftragnehmers, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.

5.) Honorar:

5/a) Der Honoraranspruch beginnt bei Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber (Überweisung der Anzahlungs- und Reservierungsgebühr)

Alle freiberuflich erwirtschafteten Vergütungen von Lisa Géneaux sind laut §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. (Stand 06/2020)

5/b) Kosten & Reisekosten:

Alle Reisen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dabei werden für Fahrtkosten dem Auftraggeber 0,45€ pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc. werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.

Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise GEMA) anfallen, so werden diese vom Auftraggeber entrichtet. Für die Anmeldung einer (öffentlichen) Veranstaltung bei der GEMA ist der Auftraggeber verantwortlich.

5/c) Der Anspruch auf Vergütung entfällt auch dann nicht, wenn infolge eines Umstandes, welcher Lisa Géneaux nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet.

6.) Auftragsvergabe:

Nach Anfrage des Kunden und vor Beginn der Erteilung des Auftrags zur Gestaltung eines musikalischen Programms, zur Ausarbeitung einer freien Trauung oder zur Komposition eines Songs teilt Lisa Géneaux dem Kunden ihr Honorar in schriftlicher Form mit. Dieses wird üblicherweise per Mail versendet. Änderungen durch Erweiterungen und Wünsche des Auftraggebers können mündlich angegeben und werden bei der Rechnungsstellung schriftlich belegt. Sollte der Auftrag über einen Hochzeitsplaner zustande kommen, gelten die mit diesem und Lisa Géneaux vereinbarten Bedingungen und Vereinbarungen (der Kostenvoranschlag wurde dann beispielweise an den Planer verschickt).

7.) Auftragserteilung:

Der Auftraggeber erteilt den Auftrag an Lisa Géneaux durch die Überweisung der Anzahlungs- und Reservierungsgebühr.

8. Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung

8/a) Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistung beiderseits.

8/b) Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu.

8/c) Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag schriftlich zu kündigen.

8/d) Lisa Géneaux verpflichtet sich, alles Mögliche zu unternehmen, dass die Veranstaltung fristgerecht durchgeführt wird. Allein im Falle des Zahlungsverzugs, unmöglicher Umstände und höherer Gewalt behält Lisa Géneaux sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Auflösung in beidseitigem Einvernehmen aus triftigem Grund ist möglich.

8/e) Eine Kündigung hat in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

8/f) Durch den Auftraggeber: Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

• Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins und bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: die Summe der Reservierungsgebühr (darin enthalten: Reservierung des Termins, Absprachen und Klärung von Detailfragen per Mail oder Telefon)

• Rücktritt bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Komplettpreises (darin mindestens enthalten: Reservierung des Termins (keine mögliche Neuvergabe bei Rücktritt), Absprachen und Klärung von Detailfragen per Mail oder Telefon, Vereinbarung des Traugesprächs)

• Bei einem Rücktritt weniger als 3 Monate vor Veranstaltungstermin und / oder nach Erstellen der kompletten Leistung durch Lisa Géneaux wird der gesamte Komplettpreis (ohne Anfahrtskosten) fällig. (Darin enthalten: Reservierung des Termins (keine mögliche Neuvergabe für Lisa Géneaux bei Rücktritt), Absprachen und Klärung von Detailfragen per Mail oder Telefon, Vereinbarung des Traugesprächs, Führen des Traugesprächs, Erstellen der Texte oder Reden, des Eheversprechens und Planung der kompletten Trauung bei einer Hochzeit oder der Studioaufnahmen bei Songbuchung. Die o.g. Konditionen gelten auch für anderweitige musikalische Buchungen.)

Dem Auftragnehmer bleibt es unbeschadet des 8.f.) unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in 8.f.) genannten Pauschalbeträge ist.

8/g) Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit/ Unfall oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, Unfall, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Eventuell gezahltes Honorar wird zurückerstattet.

Der Auftragsnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zur Annahme des Ersatzes ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Angefangene Skript- Ausarbeitungen bleiben dann kostenfrei für den Auftraggeber.

9. Mängel:

Mängel und Beanstandungen sind Lisa Géneaux unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.

10. Haftung:

10/a) Die Haftung von Lisa Géneaux ist nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fährlässige Pflichtverletzungen von Lisa Géneaux und ihrer Vertreter, sowie ihrer Erfüllungsgehilfen, wird die Haftung ausgeschlossen.

10/b) Lisa Géneaux haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.

10/c) Hat Lisa Géneaux bezüglich der Realisierung eines Vorhabens mündlich oder schriftlich Bedenken geäußert und besteht der Auftraggeber indes auf die Realisierung dessen, so haftet Lisa Géneaux nicht für daraus entstandene Schäden oder Leistungsmängel.

10/d) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und dessen Kenntniserlangung oder mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.

10/e) Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranstaltung: Lisa Géneaux muss während der Veranstaltung vor Regen, Hagel und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt sein, sonst kann sie die Durchführung der Veranstaltung verweigern bzw. nicht für eine ordnungsgemäße Veranstaltung garantieren.

10/f) Bei evtl. gebuchter Technik ist ein ausreichend abgesicherter Stromanschluss im Bereich der Stellfläche der Technik notwendig. Die Stellfläche muss für die jeweilige Technik ausreichend dimensioniert sein. Die Technik (auch von vermittelten Künstlern mitgebrachte Technik) muss in jedem Fall absolut wasserdicht überdacht und geschützt vor Spritzwasser, seitlich einfallendem Regen, aufwirbelndem Staub, direkter Sonneneinstrahlung und anderer für die Technik schädlicher Einflüssen, stehen.

10/g) Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Fahrstuhl, starke Steigung oder Gefälle, stark unebene Bodenstruktur, keine Parkmöglichkeit direkt am Trauungsort etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer ggf. Hilfe beim Anliefern der Technik usw. geboten wird, damit dieser seinen Vertrag erfüllen kann.

10/h) Sollten diese Aufbau- und Betriebsbedingungen dem Auftragnehmer nicht ermöglicht werden (können), so hat er das Recht, den Aufbau bzw. Auftritt zu verweigern bzw. abzubrechen, oder ohne die abgesprochene Technik aufzutreten, wobei die Honorarforderung im vollem Umfang bestehen bleibt. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- bzw. Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

11. Daten:

11/a) Von Lisa Géneaux werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandelt.

11/b) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Lisa Géneaux zu Zwecken der Eigenwerbung Fotografien von den Feierlichkeiten auf der Homepage von Lisa Géneaux und ggf. Social Media veröffentlichen darf. Lisa Géneaux ist grundsätzlich darauf bedacht, ohne Genehmigung Gesichter vom Brautpaar oder deren Gäste zu verbergen, jedoch ist hier eine Strafbarkeit ausgeschlossen, sollte dieses vom Auftraggeber oder Dritten anders empfunden werden.

11/c) Mitschnitte der erbrachten Leistungen auf der Veranstaltung auf Tonträgern bzw. Videoaufnahmen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung im Internet oder anderen Medien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Lisa Géneaux strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich hierzu Schadenersatzansprüche vor.

12. Zusatzleistungen:

Sämtliche Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Solche Nebenabreden müssen separat und schriftlich vereinbart werden.

13. Miete:

Für den Fall, dass bei der Ausrichtung einer Veranstaltung Mietgegenstände von Lisa Géneaux in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden die in das Verschulden des Auftraggebers und in dessen Lager stehender Personen ( zB. Gäste ) fallen, sind Lisa Géneaux in vollem Umfang zu ersetzen.

14. Vertragsänderungen:

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Absprache oder der Genehmigung durch Lisa Géneaux. Solche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen weiter für die Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform.

15. Anwendbares Recht: Es gilt das deutsche Recht.

16. Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird der Sitz von Lisa Géneaux, Hör mal Lisa, festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Köln. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Ergänzend zu den AGB gelten die Bestimmungen des BGB. Für alle Streitigkeiten aus dem getroffenen Vertrag wird das am Wohnsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.

17. Urheberrecht:

Die Internet-Seite https://www.hoer-mal-lisa.de und alle auf ihr erscheinenden Inhalte wie Textbeiträge, Grafiken, Logos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

Lisa Géneaux ist der Urheber aller von ihr geschriebenen Manuskripte, Geschichten und Songs. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiter verwenden, so ist Lisa Géneaux als Urheber anzugeben. Dieses ist nicht zeitlich begrenzt und gilt auf unbestimmte Zeit, über das Vertragsverhältnis hinaus.

18. Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.